Einen Ehevertrag abzuschließen ist immer die richtige Entscheidung. Damit können Paare alles zu einem Zeitpunkt regeln, zu dem sie sich noch gut verstehen. Rein vorsorglich – für den Fall einer späteren Trennung.

Grundsätzlich können Sie in einem Ehevertrag alles so regeln und gestalten, wie Sie es beide gerne möchten. Dennoch sollte ein solcher Vertrag immer durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht erstellt oder zumindest geprüft werden, da es natürlich einige juristische Dinge zu beachten gibt.

Der Ehevertrag kann auch jederzeit veränderten Lebensumständen angepasst werden. So lange Ihre Ehe intakt ist und keine Trennung ansteht, können Sie ihn getrost wegschließen und brauchen nicht weiter über ihn nachzudenken.

Der Ehevertrag verhindert im Falle einer Scheidung den Rosenkrieg, aus dem nur jeder als Verlierer hervorgeht. Schließen Sie einen solchen Vertrag ab, um die Folgen einer Trennung zu regeln, dann wird er Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvertrag genannt.

Der Vertrag kann auch noch nach der Heirat abgeschlossen werden und muss durch einen Notar beglaubigt werden.

Das heutige Familienrecht ist immer noch weitgehend auf die klassische Hausfrauenehe zugeschnitten und passt deshalb möglicherweise nicht mehr zu Ihrer persönlichen Lebenssituation. In einem solchen Falle sollten Sie durch einen Ehevertrag Ihre persönlichen Verhältnisse erfassen und niederlegen. Besonders berücksichtigt werden können dabei insbesondere folgenden Konstellationen:

  • Die Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder
  • Ein Ehepartner ist vermögender als der andere
  • Beide Ehepartner sind im fortgeschrittenen Lebensalter
  • Die Partner waren schon einmal verheiratet und haben Kinder
  • Die Unternehmerehe
  • Die Partner haben unterschiedliche Nationalitäten.

Ohne Ehevertrag wird im Falle einer Scheidung grundsätzlich der sogenannte Zugewinn (das Vermögen) aufgeteilt. Diese Rechtsfolge kann durch einen Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart wird, ausgeschlossen werden.

Auch können vertragliche Regelungen zum Unterhalt getroffen werden. So kann etwa die Höhe des Trennungsunterhalts zwischen den Eheleuten verhandelt werden.

Regelungen zum Versorgungsausgleich können ebenfalls in einen Ehevertrag aufgenommen werden. Hierbei handelt es sich um Anwartschaften in der Rentenversicherung, die im Falle einer Scheidung ausgeglichen werden. Die Eheleute können durch den Vertrag z.B. einen solchen Ausgleich ausschließen.